Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung: 2026-09-07
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Rzvation“ durch Organisationen. Anbieter und Vertragspartner ist die Marco Mühleis EDV-Service GbR, An den Platzäckern 54, 55127 Mainz, Deutschland (nachfolgend „Rzvation“). Weitere Kontaktdaten sind im Impressum aufgeführt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht zur Registrierung oder Buchung eines kostenpflichtigen Plans berechtigt. Die registrierende Person bestätigt, für die von ihr angelegte Organisation zu handeln und zum Vertragsschluss bevollmächtigt zu sein.
Abweichende Bedingungen der Organisation gelten nur, wenn Rzvation ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
Rzvation stellt eine browserbasierte Plattform zur Verwaltung von Organisationen, Personen, Verfügbarkeiten, Ressourcen, Reservierungen, Veranstaltungen, Tickets und Zahlungen bereit. Organisationen können öffentliche Buchungsseiten für zeitbezogene Ressourcen sowie Veranstaltungs- und Ticketseiten anlegen. Je nach Konfiguration können Buchungen sofort bestätigt oder von der Organisation freigegeben werden und unentgeltlich, vor Ort, auf Rechnung oder online bezahlt werden.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss ausgewählten Plan, der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und den im Benutzerkonto angezeigten Einstellungen. Eine bestimmte wirtschaftliche Auslastung, Anzahl von Buchungen oder Eignung für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck ist nicht geschuldet.
Supportanfragen können per E-Mail an die in Ziffer 4 genannte Adresse gerichtet werden. Telefonsupport sowie bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
Rzvation ist nicht Veranstalter, Vermieter, Verkäufer von Eintrittskarten oder Anbieter der von der Organisation eingestellten Leistungen. Rzvation stellt hierfür ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Für die Nutzung des Verwaltungsbereichs ist ein Benutzerkonto erforderlich. Die Organisation muss bei der Registrierung und Einrichtung vollständige und richtige Angaben machen. Mit Absenden der Registrierung gibt sie ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags im Free-Plan unter Einbeziehung dieser AGB ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Benutzerkontos und Bereitstellung des Verwaltungsbereichs durch Rzvation zustande. Die E-Mail-Adresse ist zu verifizieren.
Die Darstellung kostenpflichtiger Pläne ist kein verbindliches Angebot. Durch Abschluss des von Stripe bereitgestellten Bestellvorgangs gibt die Organisation ein verbindliches Angebot für den ausgewählten Plan und Abrechnungszeitraum ab. Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung oder der Freischaltung des Plans zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Eingabefehler können vor dem Absenden im Bestellvorgang berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
Die Organisation hat keinen Anspruch auf Registrierung oder Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags. Rzvation darf eine Registrierung insbesondere bei unrichtigen Angaben, fehlender Vertretungsmacht oder begründetem Missbrauchsverdacht ablehnen.
4. Benutzerkonten und Pflichten der Organisation
Die Organisation ist insbesondere verpflichtet,
- Zugangsdaten geheim zu halten, individuelle Konten nicht an Dritte weiterzugeben und einen vermuteten Missbrauch unverzüglich zu melden,
- nur berechtigten Personen Zugriff einzuräumen und deren Rollen und Berechtigungen regelmäßig zu prüfen,
- ihre Stamm-, Kontakt-, Abrechnungs- und Zahlungsdaten aktuell zu halten,
- die Plattform und ihre öffentlichen Buchungsseiten nur rechtmäßig zu nutzen,
- keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einzustellen und
- keine Schadsoftware einzubringen, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, die Plattform zu überlasten oder unbefugt auf Daten oder Systeme zuzugreifen.
Handlungen ihrer Administratoren, Beschäftigten und sonstigen von ihr autorisierten Nutzer werden der Organisation zugerechnet. Die Organisation informiert Rzvation unverzüglich über Sicherheitsvorfälle oder erkennbare Fehler unter [email protected].
5. Verantwortlichkeit für Angebote und Endkundenverträge
Die Organisation ist allein verantwortlich für die von ihr veröffentlichten Angebote, Preise, Verfügbarkeiten, Kapazitäten, Leistungsbeschreibungen, Pflichtangaben sowie Buchungs-, Zahlungs-, Storno- und Erstattungsbedingungen. Sie stellt ihren Kunden alle gesetzlich erforderlichen Informationen und Rechtstexte rechtzeitig zur Verfügung und sorgt selbst für deren wirksame Einbeziehung.
Verträge über Reservierungen, Vermietungen, Veranstaltungen, Tickets oder Zusatzleistungen kommen ausschließlich zwischen der Organisation und der buchenden Person zustande. Die Organisation ist für die Durchführung, Absage und Änderung ihrer Leistungen sowie für Rechnungen, Steuern, Rückzahlungen, Beschwerden und die Erfüllung verbraucherschützender Pflichten verantwortlich. Rzvation wird nicht Partei dieser Verträge und gibt keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen im eigenen Namen für die Organisation ab.
Automatisch erzeugte Buchungsbestätigungen, Tickets, Zahlungsinformationen und Statusnachrichten beruhen auf den von der Organisation hinterlegten Daten. Die Organisation prüft deren Inhalt und Konfiguration vor der Veröffentlichung ihrer Buchungsseite.
6. Pläne, Nutzungsgrenzen und Entgelte
Jede Organisation startet ohne zeitlich begrenzte Testphase im Free-Plan ohne laufendes Grundentgelt. Der Free-Plan umfasst derzeit eine Ressourcen-Buchungsseite und eine Ressource. Die kostenpflichtigen Pläne Starter, Pro und Business erweitern diese Grenzen: Starter auf eine Ressourcen-Buchungsseite und fünf Ressourcen, Pro auf drei Ressourcen-Buchungsseiten und 25 Ressourcen, Business auf eine unbegrenzte Anzahl von Ressourcen-Buchungsseiten und Ressourcen. Veranstaltungsseiten sind in allen Plänen ohne mengenmäßige Planbegrenzung nutzbar.
Für kostenpflichtige Pläne gelten die unmittelbar vor Abgabe der Bestellung im Bestellvorgang ausgewiesenen Preise, Abrechnungsintervalle und Steuerangaben. Die auf der Rzvation-Webseite angegebene Preisübersicht dient der Vorabinformation; maßgeblich ist der im Stripe-Checkout ausgewiesene Gesamtpreis. Entgelte sind zu Beginn des jeweiligen monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeitraums fällig.
Für erfolgreiche Onlinezahlungen über öffentliche Buchungsseiten fällt zusätzlich eine transaktionsbezogene Rzvation-Anwendungsgebühr an. Sie wird prozentual vom online eingezogenen Buchungsbetrag einschließlich gebuchter Zusatzleistungen berechnet und bei der Zahlungsabwicklung einbehalten. Die nachstehenden Prozentsätze enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Vorbehaltlich einer abweichenden Individualvereinbarung gelten derzeit folgende Sätze:
- Free: 5 % für Veranstaltungs- und Ressourcenbuchungen,
- Starter: 1 % für Veranstaltungsbuchungen und 0 % für Ressourcenbuchungen,
- Pro: 1 % für Veranstaltungsbuchungen und 0 % für Ressourcenbuchungen,
- Business: 0,5 % für Veranstaltungsbuchungen und 0 % für Ressourcenbuchungen.
Für unentgeltliche Buchungen sowie Zahlungen vor Ort oder auf Rechnung fällt keine transaktionsbezogene Rzvation-Anwendungsgebühr an. Etwaige Entgelte, die Stripe für gesonderte, von der Organisation unmittelbar in Anspruch genommene Zahlungsdienste berechnet, richten sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen der Organisation und Stripe und sind nicht Bestandteil der Rzvation-Anwendungsgebühr.
Bei einem Planwechsel gelten ab dessen Wirksamwerden die Grenzen und Gebühren des neuen Plans. Überschreitet ein vorhandener Datenbestand nach einem Wechsel in einen niedrigeren Plan dessen Grenzen, werden bestehende Buchungsseiten oder Ressourcen nicht allein deshalb gelöscht; die Organisation kann jedoch keine weiteren betroffenen Elemente anlegen, bis sie die Plangrenzen wieder einhält oder einen geeigneten Plan wählt.
7. Zahlungsabwicklung über Stripe
Die Abrechnung kostenpflichtiger Rzvation-Pläne erfolgt über Stripe. Onlinezahlungen von Buchenden werden über Stripe Connect zugunsten des verbundenen Stripe-Kontos der Organisation verarbeitet. Voraussetzung ist ein ordnungsgemäß eingerichtetes und für Zahlungen freigeschaltetes Stripe-Konto. Für die Zahlungsdienste gelten zusätzlich die zwischen der Organisation und Stripe vereinbarten Bedingungen.
Die Organisation bleibt Gläubigerin der von ihren Kunden geschuldeten Beträge. Rzvation schuldet weder die Annahme einer Zahlung noch eine Auszahlung durch Stripe und haftet nicht für von Stripe veranlasste Prüfungen, Zurückbehaltungen, Rückbelastungen, Kontosperren oder Verzögerungen, soweit Rzvation diese nicht zu vertreten hat. Rückerstattungen an Buchende werden von der Organisation veranlasst. Bei einer über Rzvation ausgelösten vollständigen Erstattung wird die zugehörige Rzvation-Anwendungsgebühr nach der derzeitigen technischen Ausgestaltung ebenfalls erstattet; Rechte und Pflichten gegenüber dem Endkunden bleiben davon unberührt.
Schlägt die Zahlung eines Rzvation-Abonnements fehl, gelten die gesetzlichen Rechte. Rzvation darf den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung bis zum Ausgleich der fälligen Forderung beschränken, sofern die Organisation die Nichtzahlung zu vertreten hat.
8. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag im Free-Plan läuft auf unbestimmte Zeit und kann von der Organisation jederzeit durch Löschen der Organisation beendet werden. Ein kostenpflichtiger Plan hat zunächst die im Bestellvorgang gewählte monatliche oder jährliche Laufzeit. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren entsprechenden Abrechnungszeitraum, wenn er nicht vor dessen Ende über das im Benutzerkonto verlinkte Stripe-Kundenportal gekündigt wird. Eine anteilige Erstattung für einen nur teilweise genutzten Abrechnungszeitraum erfolgt nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Nach Wirksamwerden der Kündigung wird die Organisation in den Free-Plan zurückgestuft. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer außerordentlichen Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich erfolglos eine angemessene Abhilfefrist zu setzen oder abzumahnen, sofern dies nicht gesetzlich entbehrlich ist.
9. Löschung von Benutzerkonto und Organisation
Ein persönliches Benutzerkonto und die zugehörige Organisation sind getrennte Datensätze. Das Benutzerkonto kann nicht gelöscht werden, solange die betreffende Person einzige Administratorin oder einziger Administrator einer Organisation ist. Zuvor muss sie die Organisation löschen oder eine weitere Person zur Administration berechtigen.
Bei Löschung einer Organisation werden ihre öffentlichen Buchungs- und Veranstaltungsseiten sofort deaktiviert. Ein laufender kostenpflichtiger Plan wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums gekündigt. Die Organisationsdaten werden für 30 Tage gesperrt aufbewahrt und können während dieser Frist auf Anfrage wiederhergestellt werden. Danach werden sie grundsätzlich endgültig gelöscht, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen keine weitere Speicherung erfordern. Das persönliche Benutzerkonto bleibt bei Löschung nur der Organisation bestehen.
Die Organisation ist dafür verantwortlich, vor Vertragsende die weiterhin benötigten Daten und Unterlagen aus der Plattform zu sichern. Ein Anspruch auf Herausgabe in einem besonderen, nicht innerhalb der Plattform angebotenen Datenformat besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
10. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Leistung
Rzvation stellt die Plattform am Übergabepunkt des Rechenzentrums im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt wurde. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch notwendige Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Internet-, Hosting- oder Zahlungsdiensten sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Rzvation entstehen.
Planbare Wartungen, die die Nutzung wesentlich beeinträchtigen, werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Rzvation darf Funktionen ändern, wenn dies zur Sicherheit, Rechtskonformität, Fehlerbehebung oder technischen Weiterentwicklung erforderlich ist und der vertragsgemäße Hauptzweck erhalten bleibt. Wesentliche, für die Organisation nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt. Ist eine solche Änderung für die Organisation unzumutbar, kann sie den betroffenen kostenpflichtigen Plan bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
11. Nutzungsrechte und Inhalte
Rzvation räumt der Organisation für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene organisatorische Zwecke zu nutzen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt. Eine Vervielfältigung, Weitervermietung, öffentliche Bereitstellung, Dekompilierung oder sonstige Verwertung außerhalb des Vertragszwecks ist nicht gestattet, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.
Die Organisation behält ihre Rechte an eingestellten Inhalten. Sie räumt Rzvation für die Vertragsdauer die zur Speicherung, Vervielfältigung, technischen Bearbeitung und öffentlichen Darstellung auf ihren Buchungsseiten erforderlichen einfachen Rechte ein. Die Organisation sichert zu, über diese Rechte zu verfügen.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Rzvation enthält die Datenschutzerklärung. Soweit Rzvation personenbezogene Daten von Buchenden, Mitgliedern, Beschäftigten oder sonstigen Personen im Auftrag der Organisation verarbeitet, sind die Parteien zum Abschluss eines Vertrags über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtet. Die Organisation darf solche Daten erst übermitteln, nachdem dieser Vertrag geschlossen wurde.
Die Organisation bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, die Festlegung angemessener Löschfristen und die Bearbeitung von Betroffenenanfragen verantwortlich. Sie darf insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
13. Sperrung und Freistellung
Rzvation darf rechtswidrige Inhalte entfernen oder den betroffenen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß, eine erhebliche Gefährdung der Plattform oder einen schwerwiegenden Vertragsverstoß bestehen. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, wird Rzvation die Organisation vorab informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe geben. Die Maßnahme wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
Die Organisation stellt Rzvation von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihr eingestellten Inhalten oder einer von ihr zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Rzvation informiert die Organisation unverzüglich über den Anspruch und überlässt ihr, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung; Anerkenntnisse oder Vergleiche erfolgen nicht ohne ihre Zustimmung. Die Freistellung gilt nicht, soweit Rzvation den Anspruch selbst zu vertreten hat.
14. Mängel und Haftung
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Organisation soll nachvollziehbare Störungen unverzüglich unter Angabe der betroffenen Funktion und, soweit möglich, mit geeigneten Nachweisen melden und Rzvation in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse unterstützen. Die gesetzlichen Rechte der Organisation werden durch diese Obliegenheit nicht ausgeschlossen.
Rzvation haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Organisation regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Rzvation.
15. Änderungen dieser AGB und Preise
Änderungen dieser AGB bedürfen der Zustimmung der Organisation, soweit sie nicht ausschließlich vorteilhaft sind oder aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben erforderlich werden und den Vertragsinhalt nur in dem hierfür notwendigen Umfang anpassen. Rzvation wird über Änderungen in Textform informieren. Ohne erforderliche Zustimmung gelten für den bestehenden Vertrag die zuvor einbezogenen AGB fort.
Rzvation darf Entgelte oder transaktionsbezogene Gebühren für bestehende kostenpflichtige Pläne an veränderte Kosten anpassen, die für die Bereitstellung der Plattform maßgeblich sind, insbesondere Hosting-, Personal-, Lizenz-, Zahlungsabwicklungs- oder regulatorische Kosten sowie Steuern und Abgaben. Eine Erhöhung ist auf den Anteil der tatsächlich eingetretenen Gesamtkostensteigerung beschränkt; Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Textform angekündigt und gelten erst ab diesem Abrechnungszeitraum. Die Organisation kann den betroffenen Plan bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Individuell vereinbarte Entgelte können nur nach Maßgabe der Individualvereinbarung geändert werden.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Organisation Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Rzvation bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand der Organisation zu klagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Rzvation ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.